1. Allgemeine Bedingungen
Alle Geschäfte mit uns werden - sowie nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte anzutreten.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Besteller. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bei sofortiger Lieferung kann die Bestätigung auch durch die Lieferung selbst erfolgen. Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Frist von zwei Wochen vor.
Weicht unsere Auftragsbestätigung hinsichtlich der Lieferzeit von der Bestellung ab, so gilt die Abweichung als vom Besteller genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Woche widerspricht, vorausgesetzt, dass der Besteller in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
Technische Unterlagen, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Besteller im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Besteller nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sich die vereinbarten Leistungen des Produkts nicht ändern, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Neu-Ulm (Donau) zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Bei Handelsware die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum EUR zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt.
4. Lieferung
Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und setzen die Erfüllung aller vom Besteller zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
Sind wir mit der Lieferung in Verzug, bestehen Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann, wenn eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich gesetzt wird und auch diese Frist nicht eingehalten wird.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.
5. Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf Ihn über. In diesem Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber der ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.
6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Wünscht der Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Außenstände des Kunden unser Eigentum. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware) sind von anderen Warenbeständen des Bestellers getrennt zu lagern.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller / Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
Übersteigt der Wert der durch Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretungen gegebenen Sicherheiten des Kunden unsere Ansprüche um mehr als 20%, so wird die ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Die ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG benutzt werden.
8. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Beanstandungen der Lieferung oder bestrittene Gegenansprüche berechtigen den Kunden nicht zum Einbehalt fälliger Forderungen, es sei denn der Beanstandung liegt ein grober Mangel der Lieferung zugrunde. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG anerkannt sind.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Unabhängig davon gibt die ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken, die hieraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Dem Kunden wird bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder die Wandlung eingeräumt.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der ESU electronic solutions ulm GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt.
10. Haftung
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht unsererseits sowie seitens unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
In jedem Fall ist unsere Haftung auf die Vermögensnachteile begrenzt, die wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen, es sei denn, dass der Schaden (a) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die den Kunden für uns erkennbaren gegen den Eintritt des in Rede stehenden Schadens schützen sollte oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten oder (c) auf Vorsatz zurückzuführen ist.
Eventuelle Produkthaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen uns, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach zwei Jahren ab Erbringung der Leistung, auf der der Anspruch beruht.
11. Export
Der Export unserer Ware in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Neu-Ulm.
Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Neu-Ulm. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG wird Neu-Ulm insgesamt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.