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Schöma Tm 2/2
Tm 2/2 Betriebsanleitung
Sprache: , Datum: 09.10.23, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für Schöma Tm 2/2Weniger Informationen
Triebwagen ABe 4/4 III
Triebwagen ABe 4/4 III Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 09.07.20, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt für Triebwagen ABe 4/4 III
Taschenwagen Sdggmrs
Taschenwagen Sdggmrs Begleitheft + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 22.12.22, Version: 2. Auflage
Begleitheft + Ersatzteilblatt für Taschenwagen Sdggmrs
n-Wagen "Silberling"
n-Wagen "Silberling" Betriebsanleitung
Sprache: , Datum: 01.03.23, Version: 4. Auflage
Betriebsanleitung für n-Wagen "Silberling"
BEX Panoramawagen
BEX Panoramawagen Betriebsanleitung
Sprache: , Datum: 30.11.17, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für den BEX Panoramawagen
Messwagen EHG 388
Messwagen EHG 388 Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 11.05.17, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für Messwagen EHG 388
NoHAB My
NoHAB My Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 11.05.16, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für NoHAB My
Eilzugwagen G36/37
Eilzugwagen G36/37 Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 18.09.15, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für Art.-Nr. 31100 - 31123
Triebwagen ABe 4/4 II
Triebwagen ABe 4/4 II Betriebsanleitung + Ersatzteilblatt
Sprache: , Datum: 11.02.16, Version: 1. Auflage
Betriebsanleitung für Art.-Nr. 30130 - 30133
1. Lizenzgewährung
1.1 ESU gewährt Ihnen das nicht übertragbare, eingeschränkte, nicht exklusive Recht, den Inhalt ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch zu nutzen. Es ist Ihnen gestattet, den Inhalt in einen RAM Speicher zu laden oder auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium in einem Computer, Hardwareprodukt oder mobilen Gerät in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle zu installieren. Im Rahmen der Installation dürfen Sie eine (1) Kopie des Inhalts auf Ihrem Computer speichern. In diesem Fall müssen Sie alle Urheberrechts- und Eigentumsnachweise bei der Kopie belassen und sicherstellen, dass die Kopie zusammen mit dem Original in Ihrem Besitz verbleibt.
1.2 Durch die Benutzung des Inhalts erlangen Sie keinerlei Eigentumsrecht, Urheberrecht oder andere Recht am Inhalt. Der Inhalt ist lizenziert, nicht verkauft.
1.3 Sie sind berechtigt, die Audioaufnahmen zu benutzen, zu modifizieren und mit Audioaufnahmen Dritter zu kombinieren. Solchermaßen von Ihnen erstellte Audioaufnahmen dürfen Sie an Dritte weitergeben, falls Sie folgende Bedingungen erfüllen: (i) Die Audioaufnahmen wurden von Ihnen insoweit neu gemischt, dass sie eine neues, originales Werk darstellen; (ii) Individuelle ESU Audioaufnahmen werden nicht separat benutzt; (iii) Die Audioaufnahmen oder Teile daraus werden nicht benutzt, um Audiobibliotheken zur Benutzung durch Dritte oder zur Verteilung an Dritte zu erstellen.
2. Verbotene Nutzung
Weder Sie noch Dritte nach Ihrer Anweisung dürfen:
2.1 den Inhalt oder Teile davon für jegliche öffentliche Präsentation, Liveübertragung oder zeitlich verzögerte Übertragung zu kommerziellen Zwecken nutzen, ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von ESU.
2.2 den Inhalt oder Teile davon in einem Konkurrenzprodukt benutzen. Diese Einschränkung bezieht sich insbesondere auf Decoder und Hardware zum Betrieb von Modelleisenbahnen.
2.3 den Inhalt oder Teile davon an Dritte lizenzieren, kopieren, reproduzieren, übertragen, leihen, verkaufen, leasen, in einer pay-per-play Basis anbieten, gegen Bezahlung oder anderer Vergütung verteilen oder anderweitig kommerziell nutzen oder weitergeben.
2.4 Produkte, die den Inhalt oder Teile davon beinhalten, herstellen und/oder gegen Bezahlung anbieten oder anderweitig kommerziell nutzen. Wenn Sie den Inhalt oder Teile davon zur Herstellung, Weiterverkauf, Lizenzierung oder anderweitiger Verteilung verwenden möchten, müssen Sie ESU (falls zutreffend ESU Lizenznehmer) kontaktieren und eine entsprechende Vereinbarung mit ESU (falls zutreffend ESU Lizenznehmer) eingehen.
2.5 die Ergebnisse jeglicher Untersuchungen oder vergleichenden Studien des Inhalts oder Teile davon veröffentlichen ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von ESU.
2.6 den Inhalt oder Teile davon rückentwickeln (Reverse engineering), rekompilieren oder zerlegen. Dies ist nur in besonderen Fällen und in beschränktem Ausmaß erlaubt, wenn ausdrücklich von ESU oder einem ESU Lizenznehmer schriftlich genehmigt oder per Gesetz gestattet.
3. Urheberrechte
Sie erkennen an, dass alle Urheberrechte am Inhalt bei ESU und ESU Lizenznehmern liegen und dort verbleiben. Sie werden die Rechte von ESU am Inhalt weder aktiv noch durch Unterlassung beeinträchtigen oder schmälern. Sie können von ESU oder ESU Lizenznehmern verantwortlich gemacht werden für jegliche Verletzung am Urheberrecht des Inhalts. Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Lizenzvereinbarung einhalten, wird ESU keine Eigentumsrechte an Werken geltend machen, die Sie durch Benutzung des Inhalts schaffen.
4. Dauer und Beendigung
Diese Lizenz tritt mit dem ersten Tag der Installierung des Inhalts durch Sie in Kraft. Die Rechte, die Sie durch diese Lizenz erhalten, verfallen sobald Sie die Lizenzvereinbarung verletzen. In diesem Fall stimmen Sie zu, den Inhalt und alle Teile davon zu löschen, einschließlich des Inhalts, der auf der Festplatte jedes Computers unter Ihrer Kontrolle gespeichert ist. Sie können diese Lizenz jederzeit beenden, indem Sie sämtliche Kopien des Inhalts zerstören oder löschen. Jegliche Beendigung der Lizenz (wie auch immer zustande gekommen) hat keinen Einfluss auf Rechte und Verbindlichkeiten von Ihnen und ESU und berührt nicht die Einhaltung und den Fortbestand der Regelungen in Paragraphen 2, 3, 5 und 6 und jeglicher Auswirkungen dieser Regeln, implizit oder explizit auch nach Beendigung der Lizenz.
5. Keine Garantien
ESU und ESU Lizenznehmer stellen den Inhalt "wie gesehen" bereit und schließen jegliche Garantie, soweit gesetzlich erlaubt, aus. Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass der Inhalt eine bestimmte Qualität besitzt oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Weder ESU noch ESU Lizenznehmer garantieren, dass die Ausführung des Inhalts ohne Unterbrechungen, fehlerfrei oder virusfrei abläuft und Ihren speziellen Anforderungen entspricht. Es ist möglich, dass Sie andere Rechte haben, die je nach Gesetzgebung variieren können.
6. Verantwortung von ESU
Weder ESU noch ESU Lizenznehmer können haftbar gemacht werden für jegliche Schäden, die direkt oder indirekt mit dem Inhalt oder Teilen davon in Verbindung stehen. Haftung durch ESU oder ESU Lizenznehmer wird nur dann und auch nur in dem Umfang übernommen, indem sie sich gesetzlich nicht ausschließen lässt. Keinesfalls kann ESU oder ESU Lizenznehmer haftbar gemacht werden für Schäden des Geschäfts, der Daten, des Profits, des Vermögens oder anderer besonderer indirekter ökonomischer Schäden.
7. Allgemeines
7.1 Sie erkennen an, dass unter Umständen Schadenszahlungen alleine nicht ausreichend sind, um einen Bruch dieser Lizenzvereinbarung zu ahnden, und dass Einstweilige Verfügungen und andere rechtliche Mittel herangezogen werden können.
7.2 Sie dürfen keine Rechte, die Ihnen in Rahmen dieser Lizenz übertragen worden sind, an Dritte weitergeben oder Dritten gewähren.
7.3 ESU ist nicht verpflichtet, Ihnen Gewährleistung, technische Unterstützung oder Upgrades bereit zu stellen.
7.4 Sie stimmen zu, alle zutreffenden Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen einzuhalten und erkennen an, dass Sie alleine verantwortlich sind, alle notwendigen Lizenzen zum Export, Re-Export, Transfer oder Import des Inhalts zu erlangen.
7.5 Diese Lizenz stellt die vollständige Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen und ESU bezüglich des betreffenden Inhalts dar und setzt alle vorherigen Vereinbarungen außer Kraft. Ergänzungen oder Änderungen dieser Lizenz sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegen und von Ihnen und einem dazu befugten Repräsentanten von ESU unterzeichnet sind.
7.6 Keine Unterlassung, Aufschub oder Nachsicht durch jegliche Partei betreffend der Durchsetzung dieser Lizenzvereinbarung hat Auswirkungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Rechte dieser Partei. Eine Tolerierung einer Lizenzverletzung durch eine Partei kann nicht als Präzedenzfall für eine spätere Lizenzverletzung herangezogen werden.
7.7 Im Falle, dass diese Lizenzvereinbarung oder ein beliebiger Teil eines Paragraphen sich als illegal oder nicht durchsetzbar erweist, bleiben die anderen Teile des Paragraphen und der Rest dieser Lizenzvereinbarung davon unberührt und weiterhin gültig.
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